ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle durch Tribelhorn Dachbautechnik GmbH angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung der Dienstleistungen von Tribelhorn Dachbautechnik GmbH akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.

1. Gegenstand

1.1. Die Firma Tribelhorn Dachbautechnik GmbH bietet Dienstleistungen aller Art rund um die Gebäudehülle an.

1.2. Gegenstand dieser ABG ist der Vertrieb, unseren Produkten und Dienstleistungen die Tribelhorn Dachbautechnik GmbH

       über folgende Kanäle erbringt:

Auf unserer Websites www.tribelhorn-dachbautechnik.ch

Vor Ort in unserem Betrieb auf Voranmeldung

Vor Ort beim Kunden

1.3. Die Verwendung der Personendaten ist in unserer Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist ein

       integrierter und bindender Bestandteil dieser AGB.

1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen bilden ein Bestandteil sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen zwischen der

       Bauherrschaft und der Tribelhorn Dachbautechnik GmbH.

2. Marketing/Werbung

Die Tribelhorn Dachbautechnik GmbH ist berechtigt, das Erstellte von Objekten zu Werbezwecken zu verwenden. Das beinhaltet das Recht, Videoaufnahmen und Fotografien des Objektes respektive der Objektteile zu erstellen und für

Werbezwecke und Publikationen (alle Medienformen, insbesondere Internet) zeitlich unbegrenzt unter Nennung der

Ortschaft zu verwenden. Die Namensnennung der Bauherrschaft und/oder die Nennung der Adresse des Objektes bedarf

der Zustimmung des Bestellers.

3. Kostenverbindlichkeit/Toleranz

Für alle Dienstleistungen gelten die vereinbarten Konditionen von Tribelhorn Dachbautechnik GmbH und dem Kunden.

Die angebotenen Preise gelten für die auf der Offerte aufgeführte Konstruktion und aufgeführte Materialien. Konstruktionsänderungen, die Wahl von anderen Materialien, das Integrieren von zusätzlichen Leistungen sowie die Reduktion des Auftragsvolumens haben Einfluss auf das Angebot. Der Preis des Angebotes kann unter diesen Umständen geändert werden.

4. Gewährleistung und Mängelrecht

Die Haftung für Mängel richtet sich nach Art 165 ff. der Norm SIA 118. Die Rügefrist beträgt zwei Jahre (Art. 172 SIA 118). Während der Rügefrist kann der Bauherr Mängel jederzeit rügen (Art. 173 SIA 118). Herstellungs-, Einbau- und Materialfehler werden zunächst ausschliesslich durch Ersatz oder Nachbesserung behoben (Art. 169 Abs. 1 SIA 118). Können Herstellungs-, Einbau- und Materialfehler auch in einer weiteren Nachbesserung nicht erfolgreich behoben werden, kommt Art. 169 Abs. 1 Ziff. 2 SIA 118 zur Anwendung (Minderung). Das Wandlungs- oder Rücktrittsrecht (u.a. Art. 169 Abs. 1 Ziff. 3 SIA 118) wird wegbedungen, es sei denn, dass das mangelhafte Werk trotz Preisminderung für den Kunden unzumutbar ist.

Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird in Abweichung von Art. 171 SIA 118 wegbedungen, ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften.

Werden Pflege- und Behandlungshinweise nicht beachtet, entfällt die Mängelhaftung der Tribelhorn Dachbautechnik GmbH.

Offensichtliche Mängel, wie etwa Oberflächen- und Lackbeschädigungen oder Massunrichtigkeiten, sind bei der Abnahme zu rügen. Sofern keine gemeinsame Prüfung stattfindet, sind solche offensichtlichen Mängel innerhalb von 5 Kalendertagen nach Lieferung oder Einbau und ggf. Entfernen oder noch angebrachten Schutzabdeckungen zu rügen. Werden offensichtliche Mängel nicht innert dieser Frist gerügt, entfällt die Mängelhaftung der Tribelhorn Dachbautechnik GmbH.

5. Preise

Unsere Preise verstehen Sich inklusive Mehrwertsteuer.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfristen betragen:

30 Tage netto bei grösseren Aufträgen

20 Tage netto bei Reparaturen und Kleinaufträgen

10 Tage 2% Skonto

30% bis 50% Akontozahlung bei Arbeitsbeginn auf Komplettsanierung

Unberechtigte Abzüge wie Skonto ect. werden nachbelastet.

 

7. Vertragsabschluss

Mit der Auftragserteilung durch den Kunden kommt ein gültiger Vertrag zustande.

8. Geistiges Eigentum

Die Homepage sowie die gesamten über diese Hompage zugänglichen Inhalte von Tribelhorn Dachbautechnik GmbH (nachfolgend «Inhalte») sind urheberrechtlich geschützt und gehören, soweit nicht anders bestimmt, ausschliesslich und umfassend Tribelhorn Dachbautechnik GmbH. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tribelhorn Dachbautechnik untersagt.

9. Haftpflichtversicherung

Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft

Generalagentur Aesch BL

Hauptstrasse 70

4147 Aesch BL

Police-Nr.

Versicherungssumme 5 Mio

10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort für die Dienstleistungen von Tribelhorn Dachbautechnik GmbH ist 4224 Nenzlingen.

10.2. Tribelhorn Dachbautechnik GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Das aktuelle Datum wird angezeigt.

10.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

10.4. Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Tribelhorn Dachbautechnik GmbH und dem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

10.5. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Tribelhorn Dachbautechnik GmbH und dem Kunden ist der Sitz von Tribelhorn Dachbautechnik GmbH.

Nenzlingen BL, April 2021

Quelle: SwissAnwalt